Keine Anfechtungsklage

Keine Anfechtungsklage.

Die Gesellschaft teilt mit, dass nach Ablauf der Frist zur Einreichung einer Anfechtungsklage keine Klage gegen die in der online HV vom 25.09.2020 gefassten Beschlüsse eingereicht wurde.


Kleinostheim, am 30.11.2020

Mitteilung der Gesellschaft an unsere Aktionärinnen und Aktionäre

Mitteilung der Gesellschaft an unsere Aktionärinnen und Aktionäre

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in der am 25.09.2020 stattgefundenen ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der CCP AG ein Aktionär Widerspruch gegen sämtliche in dieser Hauptversammlung gefassten Beschlüsse eingelegt hat. Dies kann dazu führen, dass die Beschlüsse einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.
Unabhängig von diesem Widerspruch wird die CCP AG jedoch gemäß dem in der Hauptversammlung vom 25.09.2020 gefassten Beschluss über die Verwendung des Gewinns aus dem Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 0,26 €/cts je gewinnberechtigter Aktie an die Aktionärinnen und Aktionäre innerhalb der gesetzlichen Frist auszahlen.
Aufgrund des eingelegten Widerspruchs und der damit einhergehenden Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung der Beschlüsse, sehen wir uns jedoch dazu veranlasst höchst vorsorglich darauf hinzuweisen, dass sofern durch ein Gericht rechtskräftig die Nichtigkeit des in der virtuellen Hauptversammlung gefassten Gewinnverwendungsbeschlusses feststellen sollte, die Aktionäre dazu verpflichtet sind, diese Zahlungen an die CCP AG zurück zu zahlen.

Kleinostheim, 29.09.2020
Der Vorstand der CCP AG